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Bitte beachten Sie unseren Betriebsurlaub vom 22.12.2023 – 07.01.2024

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Stand: 02/2021

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten für alle – auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen – ohne nochmals ausdrücklich vereinbart werden zu müssen. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir nach Eingang nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verkäufers wirksam.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Die in Werbeunterlagen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichtsangaben oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend und nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Auch bei verbindlichen Verträgen behalten wir uns geringfügige Veränderungen oder technische Verbesserungen in der Ausführung und Materialwahl vor, grundsätzlich ohne Preisänderung oder vorbehaltlich einer vertraglichen Vereinbarung.

4. An Abbildungen, Zeichnungen und Skizzen steht uns das Eigentums- und Urheberrecht zu. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

5. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.

§ 3 Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Zusätzliche Arbeit wird nach Lohn- und Materialaufwand berechnet. Gebühren und Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen am Liefer- oder Montageort zusammenhängen, gehen zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt für erforderliche Baugenehmigungsunterlagen, Zeichnungen und auch Zoll- bzw. Mautgebühren.

3. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben und Fremdkosten, welche im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen Sie neu, können wir im selben Umfang die Preise anpassen.

4. Falls unsere Stahllieferanten Ihre Preise vor unserer Lieferung erhöhen, sind wir berechtigt, dem mit dem Käufer vereinbarten Preis für die noch nicht ausgelieferte Ware im gleichen Rahmen zu erhöhen, falls wir unsere Preise allgemein erhöhen.

§ 4 Lieferzeiten

1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform und beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung der Ausführungseinzelheiten und aller Voraussetzungen, die der Käufer zu erfüllen hat.

2. Der Verkäufer kann vom Vertrag schadenersatzfrei zurücktreten, wenn vor Lieferung ernsthafte Zweifel über die Zahlungsfähigkeit bekannt werden und der Käufer trotz Aufforderung nicht Sicherheit leistet oder per Vorauskasse bezahlt.

3. Sind wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert, die trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, gleichwohl ob in unserem Werk oder bei einem Vorlieferer eingetreten, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.

4. Wird unsere Lieferung nicht unmöglich, sondern nur nach unserer schriftlichen Mitteilung unbefristet verzögert, so steht es dem Käufer nach Ablauf von 4 Wochen frei, uns eine Lieferfrist von weiteren 4 Wochen zu setzen, mit dem daraus folgenden Recht zum kostenfreien Rücktritt, jedoch bei Ausschluss von Schadenersatzansprüchen gegen uns.

§ 5 Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.

2. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Verkäufer über.

§ 6 Gewährleistung

1. Mängelrügen zu erkennbaren Mängeln sind vom Käufer bei Abnahme, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Leistung uns gegenüber schriftlich zu rügen.

2. Bei berechtigten Rügen steht es in unserer Wahl, den Mangel zu beseitigen, Ersatzlieferung vorzunehmen oder eine Minderung anzuerkennen, Schadenersatzansprüche zu Mängelfolgeschäden sind dabei ausgeschlossen, sofern diese nicht durch gesonderte Garantie erfasst werden.

3. Gibt uns der Käufer keine Gelegenheit, uns augenscheinlich von dem Mangel zu überzeugen, entfallen alle Mängelansprüche, solange der Käufer seinen fälligen Verpflichtungen (unter Berücksichtigung eines angemessenen Sicherungseinbehaltes) nicht nachkommt, können wir die Beseitigung des Mangels verweigern.

4. Soweit nicht gesondert beurkundet, übernehmen wir Gewährleistung für die Güte der Ware und die ordnungsgemäße Arbeitsleistung vom Tag der Lieferung an gerechnet für 12 Monate. Im Privatbereich gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

5. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere wird für Mängel keine Gewähr geleistet, die infolge eines gebrauchs- oder witterungsbedingten Verschleißes oder infolge unsachgemäßer Behandlung auch durch Dritte verursacht werden.

6. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. des Werklohnes das Eigentum an der gelieferten Ware vor, der Käufer darf die gelieferte Ware nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsverkehrs veräußern, be- und verarbeiten.

2. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch sicherheitsübereignen, bei Pfändungen sowie bei Zugriff durch Dritte hat uns der Käufer sofort zu benachrichtigen, Kosten für die Intervention trägt der Käufer.

3. Veräußert unser Käufer im Rahmen seines Geschäftsbetriebes die gelieferte Ware weiter oder geht unser Vorbehaltseigentum aufgrund von Verarbeitung oder Verbindung unter, so tritt unser Käufer seine Kaufpreisforderung gegen seinen Abnehmer bis zur völligen Bezahlung unserer Forderung an uns ab und zwar in Höhe unserer Forderung zuzüglich Nebenkosten.

4. Mit voller Bezahlung unserer Forderung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über.

§ 8 Zahlung

1. Zahlungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, 10 Tage nach Erhalt der Rechnung sofort rein netto ohne Abzug fällig.

2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautenden Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren, sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber hereingenommen, hierbei evtl. anfallende Kosten und Spesen trägt der Käufer, bei Wechselhingabe ist eine Skontogewährung ausgeschlossen.

4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

5. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufer im Sinne von § 321 BGB oder Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns, die gesamte Schuld bzw. Restschuld sofort fällig zu fordern, eine Aufrechnung seitens des Käufer wegen Gegenansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist von uns ausdrücklich unstreitig gestellt oder rechtskräftig.

§ 9 Haftungsbeschränkung

1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf eine Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Vereinbarung mit Vollkaufleuten

1. Mit Vollkaufleuten wird hinsichtlich von Fälligkeitszinsen, Rügepflichten, Verzugsfolgen und Gewährleistung – unter Ausschluss der vorgenannten Geschäftsbedingungen – die Geltung des HGB vereinbart.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Untermarchenbach. Soweit unser Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, gilt für beide Vertragsparteien als örtlich zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag das Amtsgericht Freising.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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